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Datenschutz-ABC: Z wie

Zweckbindung

Ein zentraler Grundsatz des Datenschutzes ist die Zweckbindung. Dieser Grundsatz, der in Artikel 5 der DSGVO verankert ist, besagt, dass personenbezogene Daten nur für spezifische, ausdrücklich genannte und legitime Zwecke erhoben werden dürfen. Sobald diese Daten erhoben worden sind, dürfen sie nicht in einer Weise weiterverarbeitet werden, die mit diesen Zwecken nicht zu vereinbaren ist.

Die Zweckbindung ist entscheidend, um sicherzustellen, dass personenbezogene Daten nicht missbräuchlich oder unverhältnismäßig verwendet werden. Sie dient dem Schutz der Privatsphäre der Einzelnen und stellt sicher, dass Unternehmen verantwortungsvoll und transparent mit den Daten umgehen, die sie verarbeiten.

🥳 Surprising Fact: Laut einer Studie des Ponemon Institute aus dem Jahr 2023 haben nur 52% der befragten Unternehmen Prozesse etabliert, um sicherzustellen, dass die Verwendung von personenbezogenen Daten mit dem ursprünglich angegebenen Zweck übereinstimmt. (Quelle: Ponemon Institute – The True Cost of Privacy Compliance Study 2023) 🥳 

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