Datenschutzberatung

Auskunftsersuchen, Datenschutzverletzungen oder akute Fragen zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind häufige Gründe dafür, dass Unternehmen, Vereine und Verbände sich nach einer Datenschutzberatung umsehen.  Das heißt: Es gibt ein konkretes Problem im Unternehmen, das nicht ohne Expertenwissen gelöst werden kann. In solchen Fällen können externe Datenschutzexperten mit ihrem Fachwissen unterstützen.

Fachlich qualifizierte Datenschutzberatung

Bei einer Datenschutzberatung werden konkrete Fragen geklärt und die richtigen nächsten Schritte ermittelt und festgehalten. So ist es bei einer Datenpanne wichtig, schnell zu handeln – meldepflichtige Verstöße müssen der Aufsichtsbehörde innerhalb von 72 Stunden mitgeteilt werden. Auch Betroffenenanfragen, wie das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO müssen frist- und formgemäß beantwortet werden. Ihr Datenschutzberater muss die Situation schnell erfassen und die richtigen nächsten Schritte empfehlen.

Datenschutzberater vs. Datenschutzbeauftragter – gibt es da einen Unterschied?

Umsetzung von Datenschutzmaßnahmen, Sensibilisierung der Beschäftigten, Kommunikation mit Aufsichtsbehörden – all das sind typische Aufgaben des Datenschutzbeauftragten. Wo also liegt der Unterschied zwischen einem Datenschutzbeauftragen und einem Datenschutzberater?

Ein interner oder externer Datenschutzbeauftragter ist gesetzlich für viele Unternehmen vorgeschrieben. Er wird offiziell benannt und ist z.B. im Fall einer meldepflichtigen Datenschutzverletzung der Ansprechpartner für die Datenschutzaufsicht. Formell nach Art. 39 DSGVO ist der Datenschutzbeauftragte für die Überwachung der Einhaltung der DSGVO im Unternehmen verantwortlich.

Eine Datenschutzberatung hingegen ist sinnvoll, wenn beispielsweise

  • ein interner Mitarbeiter wurde als Datenschutzbeauftragter benannt wurde und zusätzliche Unterstützung und externe fachliche Expertise braucht. Der Datenschutzberater ergänzt also die Arbeit des internen Datenschutzbeauftragten.
  • im Unternehmen kein Datenschutzbeauftragter bestellt werden musste, es aber innerhalb eines Projekts, einer Aufgabe, eines Auftrags eine konkrete Frage zur Gestaltung des Datenschutzes gibt. Hier hilft das breite fachliche Wissen eines externen Datenschutzberaters weiter.

Was kostet eine Datenschutzberatung?

Mit welchen Kosten Sie für Ihre Datenschutzberatung rechnen müssen, hängt maßgeblich von folgenden Faktoren ab:

  • Gegenstand und Größe des Unternehmens,
  • Komplexität der Datenverarbeitung bzw. der Herausforderung, die Sie durch eine Beratung angehen möchten.
  • Dauer der Beratung

Eine Datenschutzberatung rechnen wir üblicherweise per Stunde oder Tagessatz ab. Bei komplexeren oder häufig wiederkehrenden Beratungen bieten wir planbare, faire und transparente Pauschalpreise an.

Christopher Schroer Datenschutzbeauftragter 1

Ihr externer Datenschutzbeauftragter

Christopher Schroer

  • TISAX®-Foundation / TISAX®-Professional (TÜV Süd)
  • ISO/IEC 27001 Lead Auditor
  • VdS-Berater für Datenschutz-Managementsysteme
  • DEKRA-zertifizierter Datenschutzbeauftragter
  • Datenschutzbeauftragter nach Verbandkriterien verpflichtet (BvD)
  • Trainer Datenschutz-Koordinatoren/-beauftragte TÜV Akademie Rheinland

Weitere Informationen zu Christopher Schroer finden Sie hier.

Fördermöglichkeiten: bis zu 80% Zuschuss

Das Programm "Förderung unternehmerischen Know-hows" des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert Beratungen kleiner und mittlerer Unternehmen. Die Unternehmen können sich von qualifizierten Beraterinnen und Beratern zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen, so auch von firstbyte digital consulting.

Junge Unternehmen, die nicht länger als 2 Jahre am Markt sind, erhalten einen maximalen Zuschuss von 80%. Auf Basis der aktuell gültigen Bemessungsgrundlage von 4.000 Euro beträgt der maximale Zuschuss 3.200 Euro. Der Zuschuss sinkt jedoch je nach Sitz des antragstellenden Unternehmens auf bis zu 50%, also 2.000 Euro. Bestandsunternehmen (ab dem dritten Jahr nach Gründung) erhalten die gleichen, variablen Fördersätze je nach Unternehmenssitz, doch die Bemessungsgrundlage reduziert sich auf 3.000 Euro. Der maximale Zuschuss für bestehende Unternehmen liegt daher bei 2.400 Euro.

Ob und wie und unter welchen Konditionen Sie als Unternehmen die Förderung unternehmerischen Know-hows für Ihre Datenschutzberatung  in Anspruch nehmen können, klären wir im gemeinsamen Erstgespräch.

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firstbyte digital consulting ist mit seiner Erfahrung ein starker, zuverlässiger Partner für Ihr Unternehmen, mit viel Know-how, Herzblut und Engagement. Individuell und auf Augenhöhe beraten wir Sie umfassend.

Stillstand ist Bedrohung: Daher engagiert sich firstbyte digital consulting in namhaften Verbänden und Projekten wie im Cyber Security Cluster Bonn, der Allianz für Cyber-Sicherheit, nrw·units oder auch dem IT-Forum Oberberg.

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