Allgemeine Geschäftsbedingungen

der firstbyte digital consulting e.K.

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB„) regeln die Vertragsbeziehungen zwischen der firstbyte digital consulting e.K., 58, 51645 Gummersbach, (im Folgenden „wir„) und Ihnen. Soweit Sie Unternehmer sind und es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt, gelten diese AGB auch für alle zukünftigen Geschäfte mit Ihnen. Sollten Sie Verbraucher sein, gelten für Sie zusätzlich besonderer Verbraucherrechte, über die wir Sie gesondert informieren.

1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Unsere AGB gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender Geschäftsbedingungen Leistungen vorbehaltlos erbracht haben.

1.3 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Für Existenz und Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

2. Vertragsgegenstand und Mitwirkungspflichten

2.1 Wir beraten Sie im Bereich des Datenschutzes, der Informationssicherheit und Business Continuity. Der genaue Gegenstand unserer Beratungsleistungen ergibt sich aus unserem Angebot und Ihrer Annahmeerklärung. Dabei schulden wir stets nur die Bereitstellung von Informationen in der vereinbarten Form.

2.1 Der Erfolg der von uns angeregten Schritte und Maßnahmen setzt Ihre Mitwirkung voraus. Sie haben daher insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass uns alle für die Ausführung der vereinbarten Tätigkeiten erforderlichen Informationen, Daten, Unterlagen und einzubeziehenden Inhalte rechtzeitig und inhaltlich wahrheitsgemäß zur Verfügung stehen. Zur Überprüfung der von Ihnen bereitgestellten Informationen, Daten, Unterlagen und Inhalte sind wir nicht verpflichtet.

2.3 Unsere Beratungsleistungen beinhalten regelmäßig eine Überprüfung bestehender Unternehmensprozesse. Wir werden daher im Rahmen der Vertragsabwicklung auf Ihre Mitwirkung angewiesen sein. Ihnen obliegt es daher insbesondere,
– einen kompetenten Ansprechpartner zu benennen, der direkt an die Geschäftsleitung berichtet und an vierzehntätigen Online-Regelmeetings teilnimmt,
– uns auf Anfrage unverzüglich alle erforderlichen Informationen bereitzustellen,
– uns Zutritt zu allen relevanten Anlagen und Zugriff auf alle relevanten Prozesse zu gewähren,
– unsere schriftlichen Prüfungsergebnisse zu lesen und uns Abweichungen gegenüber der Unternehmenspraxis zu melden,
– unsere Empfehlungen im Unternehmen über Ihre Geschäftsführung bekannt zu machen und Inkraftzusetzen, sowie deren Umsetzung durch Ihre Mitarbeiter nachzuhalten.

2.4 Im Einzelfall können weitere Mitwirkungshandlungen Ihrerseits erforderlich sein. Sollte dies der Fall sein, werden wir Sie hierauf hinweisen und Ihnen obliegt es, die betreffende Mitwirkungsleistung zu erbringen.

2.5 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, schulden wir nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges, wie z.B. eine Zertifizierung. Die Umsetzung der von uns empfohlenen Maßnahmen erfolgt, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, durch Sie bzw. Ihre Mitarbeiter alleine. Alle Schritte und Maßnahmen, die im Zuge unserer Tätigkeit von Ihren Mitarbeitern in Ihrem Unternehmen durchgeführt werden, liegen nur in Ihrem eigenen Verantwortungsbereich und sind von Ihnen selbst zu überwachen. Wir übernehmen keine Haftung für das Verhalten Ihrer Mitarbeiter.

3. Mitarbeiterunterweisungen / Schulungen / Schulungsunterlagen

3.1 Soweit wir Mitarbeiter unterweisen oder schulen, werden wir im Rahmen der jeweiligen Thematik eine neutrale, hersteller- und produktunabhängige fachliche Präsentation durchführen. Dabei werden wir inhaltlich Ihre Ziele und Vorgaben bezüglich der umzusetzenden Maßnahmen im Vorfeld abklären und vermitteln.

3.2 Die Art und Dauer der Mitarbeiterunterweisung werden wir rechtzeitig vor der Schulung einvernehmlich festlegen. Für die Organisation der Schulungsmaßnahme und die Anwesenheit der Mitarbeiter sind Sie alleine verantwortlich.

3.3 Termine für Mitarbeiterunterweisungen und Schulungen werden verbindlich vereinbart und können wie folgt verschoben werden:

Verschiebungen von Einzelunterweisungen: Termine für Einzelunterweisungen können einmalig mit einem Vorlauf von 3 Werktagen (mindestens 72 Stunden) vor dem vereinbarten Termin kostenlos verschoben werden. Erfordert ein Termin eine besondere Vorbereitung kann auch ein längerer Zeitraum für eine Absage vereinbart werden. Maßgeblich für den Zeitpunkt der Absage ist dabei stets der Zeitpunkt des Zugangs bei uns.

Verschiebungen von Gruppenunterweisungen: Gruppenunterweisungen erfordern regelmäßig eine detaillierte Vorbereitung. Sie können daher einmalig mit einem Vorlauf von 7 Tagen vor dem vereinbarten Termin kostenfrei verschoben werden.

3.4 Erfolgt eine Terminverschiebung nicht fristgemäß oder mehr als einmal, behalten wir uns vor, unseren gesteigerten Aufwand gesondert abzurechnen. Ihnen ist dabei ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass uns ein Schaden entweder gar nicht oder in niedrigerer Höhe entstanden ist.

3.5 Gegebenenfalls bereitgestellte Schulungsmaterialien (Präsentationen, Skizzen, Texte, Video- und Audiodateien sowie sonstige Beratungsmittel) werden Ihnen ausschließlich zum eigenen Gebrauch überlassen. Weitere Nutzungsrechte werden nicht übertragen.

4. Dokumentationen, Verträge, Anweisungen, Verzeichnisse und sonstige Textdokumente

4.1 Soweit dies ausdrücklich vereinbart ist, fassen wir unsere Prüfungs- und Beratungsergebnisse in Absprache mit Ihnen zu Dokumentationen, Verträgen, Anweisungen, Verzeichnissen und sonstigen ggf. für die Erreichung Ihrer Ziele erforderlichen Dokumenten (nachfolgend zusammenfassend als „Dokumente“ bezeichnet) zusammen. In diesem Fall sind Sie dazu verpflichtet, die betreffenden Dokumente sorgfältig zu prüfen und uns auf alle Abweichungen im Inhalt der Dokumente gegenüber der Unternehmenspraxis hinzuweisen.

4.2 Die Dokumente werden Ihnen ausschließlich zum eigenen Gebrauch und für den jeweils vereinbarten Verwendungszweck überlassen. Weitere Nutzungsrechte werden nicht übertragen. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erhalten Sie damit ein einfaches, räumlich und zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht. Die Weiterübertragung des Rechts an Dritte (dies umfasst auch verbundene und Partnerunternehmen) bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

4.3 Die Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen gehen erst mit der vollständigen Zahlung der Vergütung auf Sie über. Wir können Ihnen die Nutzung einzelner oder aller Arbeitsergebnisse vorläufig erlauben, ohne dass damit eine Rechteeinräumung verbunden ist.

4.4 Im Falle der vorzeitigen Beendigung des Vertrages, erhalten Sie Nutzungsrechte an allen bereits erstellten (Teil-)Leistungen gegen Zahlung der dann – je nach Art der Kündigung – geschuldeten Vergütung.

5. Preise und Zahlungsmodalitäten

Die angegebenen Preise sind Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Gesamtpreis inklusive der Umsatzsteuer und etwaiger Versandkosten und zu erstattender Auslagen wird in unserer Leistungsaufstellung gesondert ausgewiesen.

6. Gewährleistung und Haftung

6.1 Die Gewährleistung und Haftung für Sach- oder Rechtsmängel richtet sich, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften des BGB und HGB.

6.2 Es besteht eine uneingeschränkte Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen
– für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit,
– für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen,
– für die Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf),
– für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden,
– im Rahmen von etwaigen Garantien.

Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

6.3 Gewährleistungsansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln verjähren innerhalb von zwölf Monaten, soweit dies rechtlich zulässig ist. Für Ansprüche bei Vorsatz bzw. Arglist, grober Fahrlässigkeit, oder bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.

7. Leistungszeit und Leistungshindernisse

7.1 Temine und Fristen für die Leistungserbringung ergeben sich ggf. aus unserem Angebot bzw. dem Beratungsvertrag.

7.2 Ist für die Leistung Ihre Mitwirkung oder der Einsatz von Produkten Dritter erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Leistungszeit um die Zeit, die Sie Ihrer Verpflichtung nicht nachgekommen sind oder die Produkte Dritter nicht zur Verfügung standen oder nicht funktionsfähig waren. Dies gilt insbesondere bei Verzögerungen infolge von
– Veränderungen Ihrer Anforderungen,
– Veränderungen an den IT-Anlagen oder -prozessen,
– unzureichenden Voraussetzungen in der Anwendungsumgebung (Hardware- oder Softwaredefizite), soweit sie uns nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten.

7.3 Werden von Ihnen Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben und werden diese Vertragsbestandteil, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit.

7.4 Wenn wir an unserer Leistung durch den Eintritt unvorhergesehener Ereignisse gehindert werden und wir diese auch mit der den Umständen nach zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten, sind wir für die Dauer dieser Ereignisse zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit von der Pflicht zur rechtzeitigen Leistung entbunden. Beispiele für solche Ereignisse sind höhere Gewalt jeglicher Art, Krieg, innere Unruhen, Terrorattacken auf gewerbliche und/oder öffentliche Einrichtungen, Streik, Aussperrungen, staatlich verordneter Ausnahmezustand, juristische Probleme (z.B. einstweilige Verfügung o.ä.) oder behördliche Maßnahmen. Wir werden Sie hierüber unverzüglich informieren und eine voraussichtliche, neue Leistungsfrist mitteilen.

8. Verschwiegenheit

Beide Vertragspartner werden die personenbezogenen und wirtschaftlichen Daten, die ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werden, sowie die Einzelheiten dieses Vertrages, vertraulich und nach den geltenden Bestimmungen des Datenschutzes behandeln.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verbindlichkeiten aus diesem Vertrag ist unser Sitz, soweit Sie Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind. Dasselbe gilt, wenn Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Ihr Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort nach Vertragsschluss aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt oder im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Wir können Sie auch an Ihrem Wohn- oder Geschäftssitz verklagen.

9.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem Sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, entzogen wird. Die Geltung von UN‑Kaufrecht und internationalem Privatrecht ist ausgeschlossen.

9.3 Die teilweise oder vollständige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen des Vertrages.

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie auch hier als PDF