Datenschutzaudit
für Ihr Unternehmen
Ein Datenschutzaudit ist eine freiwillige Analyse und Prüfung auf Konformität gegen die Anforderungen des Datenschutzes. Damit überprüfen Unternehmen, wo potenzielle Risiken für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen bestehen und wie diesen begegnet werden kann. Damit kommen Unternehmen auf den Kontrollpflichten, die u.a. aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) resultieren, nach.

Ziel eines Datenschutzaudits
Das Ziel eines Datenschutzaudits ist die allgemeine Prüfung auf die Einhaltung und die Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie weiterer spezialgesetzlicher oder vertraglicher Anforderungen innerhalb Ihres Unternehmens bzw. Ihrer Organisation.
Was genau wird im Datenschutzaudit geprüft?
Beim Datenschutzaudit werden die Maßnahmen der folgenden drei Bereichen geprüft:
Allgemeiner Datenschutz
Im Bereich des allgemeinen Datenschutzes soll die DSGVO-Konformität des Unternehmens überprüft werden. Im Datenschutzaudit werden dabei die einzelnen Pflichten, welche die DSGVO und das BDSG an den datenschutzrechtlichen Verantwortlichen stellt, geprüft und analysiert Es wird überprüfet, ob die unternehmensinternen Richtlinien, Verträge und Betriebsvereinbarungen zum Datenschutz regelmäßig eingehalten werden.
Datenverarbeitung
Im Bereich der Datenverarbeitung wird z.B. das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten und die ausgewiesenen Rechtsgrundlagen überprüft, wie auch die erteilten Zugriffsrechte auf die erhobenen Daten, verwendete Programme zur Verarbeitung, den Einsatz von Auftragsverarbeitern und der Weitergabe der Daten an interne oder externe Dritte.
Informationssicherheit
In begrenztem Umfang werden beispielsweise die technischen Vorkehrungen, die zur Sicherung der Betroffenenrechte getroffen werden, überprüft. Hierzu zählen z.B. Konzepte zur Datensicherung (Backup-Strategien), Einsatz von Firewalls/IDS und Antiviren-Programmen usf.
Spezielle Prüfbereiche
Spezielle Prüfbereiche innerhalb eines Datenschutzaudits können z.B. sein: Datenschutzmanagement, Organisation des Datenschutzes, Handhabung von Datenschutzverletzungen, Umsetzung der Betroffenenrechte, Auftragsverarbeitung (AVV), Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT), Erfüllung der Informations- und Transparenzpflichten, Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA), Sensibilisierung und Schulungen der Mitarbeiter, Verpflichtung auf Vertraulichkeit der Beschäftigten und der Dienstleister.
Das Datenschutzaudit soll eine Grundlage für die Entwicklung langfristiger Datenschutzstrategien schaffen. Dabei kann das Audit dazu dienen, ein von Grund auf neues Datenschutz-Managementsystem zu implementieren, als auch bereits bestehende Unternehmensprozesse umzugestalten und zu optimieren.

Ihr externer Datenschutz-Beauftragter
Christopher Schroer

- TISAX®-Foundation / TISAX®-Professional (TÜV Süd)
- ISO/IEC 27001 Lead Auditor
- VdS-Berater für Datenschutz-Managementsysteme
- DEKRA-zertifizierter Datenschutzbeauftragter
- Datenschutzbeauftragter nach Verbandkriterien verpflichtet (BvD)
- Trainer Datenschutz-Koordinatoren/-beauftragte TÜV Akademie Rheinland
Phone: +49-22 61-590 96 20
E-Mail: info@firstbyte.digital
Ablauf eines Datenschutzaudits
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1. Dokumentenprüfung (Stufe 1)

2. Vor-Ort-Audit (Stufe 2)

3. Analyse und Bewertung

4. Audit-Bericht mit Maßnahmenkatalog und Implementierung
Empfehlungen und Maßnahmen umsetzen
Der Maßnahmenkatalog bietet detaillierte Übersicht über die nächsten Schritte zur Erreichung eines guten Datenschutz-Niveaus dar. Es gilt, diese Maßnahmen zeitnah umzusetzen und die Umsetzung zu dokumentieren.
Ein erster Schritt für Unternehmen ist oftmals die Benennung eines Datenschutzbeauftragten, sofern noch niemand mit dieser Aufgabe betraut wurde. Die Maßnahmenliste wird nach dem Audit schrittweise umgesetzt. Die Arbeitsfortschritte können vom Datenschutzbeauftragten über eine gewisse Zeit nachverfolgt und überprüft werden, sodass den Handlungsempfehlungen auch möglichst zeitnah nachgekommen wird.
Pflegen der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentation
Allgemein müssen die Prozesse, die die Verarbeitung personenbezogener Daten betreffen, dokumentiert werden. Nachdem also alle Handlungsempfehlungen umgesetzt wurden, sollte die Datenschutzdokumentation fortlaufend im Sinne eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses weitergeführt und gepflegt werden.
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Hochqualifizierte Berater
Über 20 Jahre Erfahrung
Kostenlose Erstberatung
Datenschutzaudits sollten in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden
Ein Datenschutzaudit beleuchtet die Datenschutzprozesse in Ihrem Unternehmen und überprüft diese auf die Konformität mit der DSGVO, dem BDSG und weiterer spezialgesetzlicher Vorschriften wie z.B. kirchliche Datenschutzgesetze oder dem Sozialgesetzbuch (SGB).
Aus Basis des Datenschutzaudits werden Maßnahmen ermittelt, deren Umsetzung langfristig zu einer stetigen Verbesserung des Datenschutzes im Unternehmen führen. Ein Datenschutzaudit bietet also einen präzisen Überblick über den Ist-Zustand im Unternehmen.
Eine regelmäßige Überprüfung der Datenschutzkonformität dient nicht nur der rechtlichen Absicherung gegenüber der Datenschutz-Grundverordnung. Datenschutzaudits stärken insbesondere das Vertrauen von Kunden, Partnern und Beschäftigten in Ihr Unternehmen.
Als Regelmäßigkeit gilt folgende Faustregel: pro Jahr werden ca. 30% des Datenschutz-Managementsystems überprüft. So werden in drei Jahren (Zeitraum zur möglichen Re-Zertifizierung) alle Bereiche nachweislich einer Prüfung unterzogen.

Informationssicherheit ist Chefsache!Kosten eines Datenschutzaudits
Die Kosten für ein Datenschutzaudit richten sich nach Gegenstand und Größe des Unternehmens, Anzahl der Standorte, Komplexität, Prüfumfang und Beschäftigtenzahl. Deswegen bieten wir keine Standardpreise, keine „Lösungen von der Stange“, sondern wir berücksichtigen die individuellen Faktoren Ihres Unternehmens und kommen so zu einer fairen Vergütung.

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