NIS2 & NIS2UmsuCG –
Was Unternehmen jetzt tun müssen

firstbyte: Ihr One-Stop-Shop für gesetzeskonforme Informationssicherheit

NIS2-Pflichten erfüllen. Risiken senken. Compliance sichern.

Mit dem NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) gelten in Deutschland seit Dezember 2025 umfangreiche Anforderungen an Informationssicherheit.
Diese Pflichten betreffen Unternehmen aus deutlich mehr Branchen als bisher – unabhängig davon, ob sie zuvor unter KRITIS fielen.firstbyte begleitet Sie ganzheitlich: von der Betroffenheitsanalyse über die Umsetzung bis zum laufenden Betrieb.

Was ist NIS2 und warum betrifft es so viele Unternehmen?

Die europäische NIS2-Richtlinie (EU) 2022/2555 wurde durch das NIS2UmsuCG vollständig in deutsches Recht überführt. Kernstück ist das neue BSI-Gesetz (BSIG-neu) — rechtsverbindlich seit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 5. Dezember 2025.

Damit entstehen erstmals verpflichtende Cybersicherheitsstandards, denen Unternehmen nachkommen müssen – unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße.


Die wesentlichen Ziele des Gesetzes:
1. Erhöhung der Cyberresilienz zentraler Wirtschafts- und Versorgungssektoren
2. Verbindliche Sicherheitsanforderungen für betroffene Einrichtungen
3. Erhöhte Haftung und Verantwortung der Geschäftsleitung
4. Beschleunigte Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen
5. Ausbau der Aufsichtsbefugnisse des BSI

Kurz: NIS2 ist kein optionaler IT-Standard.
Es ist eine gesetzliche Organisationspflicht.

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Wer ist betroffen? – So prüft das Gesetz die Betroffenheit

Gemäß § 28 BSIG-neu unterscheidet das Gesetz zwei Einrichtungsarten:

  • 1. Besonders wichtige Einrichtungen (BWE)

    Sektoren aus Anlage 1, z.B.: Energie, Gesundheit, Verkehr und Logistik. Digitale Infrastruktur, Wasserwirtschaft, Finanz- und Versicherungswesen

  • 2. Wichtige Einrichtungen (WE)

    Sektoren aus Anlage 2, z.B.: Abfallwirtschaft, Postdienste, Chemische Industrie, Lebensmittelproduktion und -handel, Herstellung von Maschinen, Forschungseinrichtungen.

    Weitere betroffene Kategorien: Betreiber kritischer Anlagen nach BSI-KritisV, Cloud-Dienste, Rechenzentren, Hosting, DNS-Diensteanbieter & TLD-Registrare, (Qualifizierte) Vertrauensdiensteanbieter nach eIDAS.

  • Wichtig: Die Betroffenheit ergibt sich primär aus der Geschäftstätigkeit, nicht nur aus Umsatz oder Bilanzsumme.
    Damit fallen viele Unternehmen erstmals unter Aufsicht des BSI.

Welche Pflichten gelten?
Die gesetzlichen Anforderungen im Überblick

Das BSIG-neu definiert explizit, welche Maßnahmen einzuhalten sind.Die wichtigsten Pflichten:

1. Risikomanagement nach Stand der Technik (§ 30 BSIG-neu)

  • Jedes betroffene Unternehmen muss ein dokumentiertes, wirksames Informationssicherheits-Risikomanagement betreiben.Pflichtbestandteile u. a.:

  • Sicherheitsstrategie & Leitlinienorganisatorische Rollen & Verantwortlichkeiten

  • Netz- und Systemhärtung

  • Schwachstellenmanagement

  • Incident Management

  • Identitäts- & Berechtigungsmanagement

  • Kryptografie & physische Sicherheitsmaßnahmen

  • Notfallmanagement & Business Continuity nach BSI-Standard 200-4

  • Überwachung, Tests und kontinuierliche Verbesserung

2. Meldepflicht bei Sicherheitsvorfällen (§ 32 BSIG-neu)

  • Frühwarnung innerhalb von 24 Stunden

  • Zwischenbericht nach 72 Stunden

  • Abschlussbericht nach 30 Tagen

    Meldungen erfolgen an die nationale Melde- und Anlaufstelle des BSI.

4. Öffentlicher Sektor

  • Öffentliche Verwaltung (Regierungsbehörden, Ministerien)

  • Sozialversicherungsträger (Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherungen)

  • Katastrophenschutz (Feuerwehr, Notfallzentren)

5. Trinkwasserversorgung

  • Wasseraufbereitungsanlagen

  • Wasserverteilungsnetze

6. Abwasserwirtschaft

  • Abwasserbehandlungsanlagen

  • Abwassernetze

7. Energie

  • Stromerzeugung, -übertragung und -verteilung

  • Gasproduktion, -transport und -verteilung

  • Ölproduktion, -raffinerie und -lagerung

  • Wasserstoffproduktion

8. Verkehr

  • Flugverkehr (Flughäfen, Flugsicherung)

  • Schienenverkehr (Eisenbahnen, Verkehrsmanagement)

  • Straßenverkehr (Verkehrsmanagement, Mautsysteme)

  • Seeverkehr (Seehäfen, Schiffsverkehrsmanagement)

9. Bankwesen

  • Kreditinstitute (Banken, Sparkassen)

  • Zahlungssysteme (Zahlungsdienstleister, Kartenzahlungssysteme)

10. Finanzmarktinfrastrukturen

  • Zentralverwahrer

  • Zentralbanken

  • Handelsplätze (Börsen, Handelsplattformen)

Warum ist ein ISMS für NIS 2 unverzichtbar?

Ein ISMS ist ein Rahmenwerk, das Unternehmen dabei unterstützt, ihre IT-Systeme und Informationen zu schützen. Mit einem ISMS erfüllen Sie die Anforderungen des NIS 2-Gesetzes durch risikobasierte Ansätze, die Implementierung von Sicherheitsmaßnahmen, regelmäßige Überwachung und Prüfung der Compliance sowie durch Schulungen zur Erhöhung des Sicherheitsbewusstseins Ihrer Mitarbeiter.

  • Risikobasierte Ansätze zur Identifizierung und Bewertung von Cyber-Bedrohungen nutzen

  • Sicherheitsmaßnahmen und -kontrollen implementieren, um Cyberangriffe zu minimieren

  • Die Einhaltung von Richtlinien und Gesetzen durch regelmäßige Überwachung und Prüfung sicherstellen

  • Einen Notfallplan für den Fall eines Cyberangriffs umsetzen

  • Schulungen für Mitarbeiter durchführen, um das Sicherheitsbewusstsein zu erhöhen

Erfüllen der NIS 2-Anforderungen mit einem ISMS

Ein ISMS ist ein Rahmenwerk, das Unternehmen dabei unterstützt, ihre IT-Systeme und Informationen zu schützen. Mit einem ISMS erfüllen Sie die Anforderungen des NIS 2-Gesetzes durch risikobasierte Ansätze, die Implementierung von Sicherheitsmaßnahmen, regelmäßige Überwachung und Prüfung der Compliance sowie durch Schulungen zur Erhöhung des Sicherheitsbewusstseins Ihrer Mitarbeiter.

Vorteile eines ISMS für Ihr Unternehmen

Ein ISMS hilft Ihnen, IT-Sicherheitsrisiken zu identifizieren und zu bewerten, notwendige Sicherheitsmaßnahmen und -kontrollen zu implementieren, die Compliance mit gesetzlichen Anforderungen sicherzustellen, effektives Krisenmanagement zu betreiben und das Sicherheitsbewusstsein Ihrer Mitarbeiter zu stärken.

1. Verbesserte IT-Sicherheit

Durch Identifizierung und Bewertung von IT-Sicherheitsrisiken hilft ein ISMS Ihnen, notwendige Sicherheitsmaßnahmen und -kontrollen zu implementieren und schnell auf potenzielle Bedrohungen zu reagieren.

2. Erhöhte Compliance

Mit einem ISMS stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, einschließlich des NIS 2-Gesetzes, und potenzielle Sicherheitsprobleme rechtzeitig identifiziert und behebt.

3. Effektives Krisenmanagement

Ein ISMS beinhaltet Notfallpläne, die es Ihrem Unternehmen ermöglichen, schnell und effektiv auf IT-Sicherheitsbedrohungen zu reagieren, Schäden zu minimieren und die Auswirkungen von Sicherheitsvorfällen zu begrenzen.

4. Gestärkte Mitarbeiterbeteiligung

Schulungen und Sensibilisierungsprogramme für IT-Sicherheit fördern das Bewusstsein Ihrer Mitarbeiter für potenzielle Risiken und stärken ihre Fähigkeit, sicherheitsrelevante Vorfälle zu erkennen und darauf zu reagieren.

Weil Informationssicherheit Chefsache ist
Fazit: Investieren Sie in ein ISMS für eine erfolgreiche IT-Sicherheitsstrategie

Das NIS 2-Gesetz erfordert von Unternehmen, ihre IT-Systeme umfassend gegen Cyberangriffe zu schützen. Ein Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) ist ein essenzielles Werkzeug, um diese Anforderungen zu erfüllen und die Sicherheit Ihrer IT-Systeme zu gewährleisten. Mit einem ISMS profitieren Sie von besserer IT-Sicherheit, erhöhter Compliance, effektivem Krisenmanagement und gesteigerter Mitarbeiterbeteiligung. Investieren Sie in die Implementierung eines ISMS, um eine erfolgreiche IT-Sicherheitsstrategie für Ihr Unternehmen zu entwickeln.

Oder rufen Sie uns direkt an: +49 221 955856-0
Weil IT-GRC Chefsache ist

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