NIS2 & NIS2UmsuCG –
Was Unternehmen jetzt tun müssen
firstbyte: Ihr One-Stop-Shop für gesetzeskonforme Informationssicherheit
NIS2-Pflichten erfüllen. Risiken senken. Compliance sichern.
Mit dem NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) gelten in Deutschland seit Dezember 2025 umfangreiche Anforderungen an Informationssicherheit.
Diese Pflichten betreffen Unternehmen aus deutlich mehr Branchen als bisher – unabhängig davon, ob sie zuvor unter KRITIS fielen.firstbyte begleitet Sie ganzheitlich: von der Betroffenheitsanalyse über die Umsetzung bis zum laufenden Betrieb.

Was ist NIS2 und warum betrifft es so viele Unternehmen?
Die europäische NIS2-Richtlinie (EU) 2022/2555 wurde durch das NIS2UmsuCG vollständig in deutsches Recht überführt. Kernstück ist das neue BSI-Gesetz (BSIG-neu) — rechtsverbindlich seit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 5. Dezember 2025.
Damit entstehen erstmals verpflichtende Cybersicherheitsstandards, denen Unternehmen nachkommen müssen – unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße.
Die wesentlichen Ziele des Gesetzes:
1. Erhöhung der Cyberresilienz zentraler Wirtschafts- und Versorgungssektoren
2. Verbindliche Sicherheitsanforderungen für betroffene Einrichtungen
3. Erhöhte Haftung und Verantwortung der Geschäftsleitung
4. Beschleunigte Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen
5. Ausbau der Aufsichtsbefugnisse des BSI
Kurz: NIS2 ist kein optionaler IT-Standard.
Es ist eine gesetzliche Organisationspflicht.


Ihre Vorteile bei der firstbyte digital consulting gmbh
Hochqualifizierte Berater
Über 20 Jahre Erfahrung
Kostenlose Erstberatung
Wer ist betroffen? – So prüft das Gesetz die Betroffenheit
Gemäß § 28 BSIG-neu unterscheidet das Gesetz zwei Einrichtungsarten:

1. Besonders wichtige Einrichtungen (BWE)
Sektoren aus Anlage 1, z.B.: Energie, Gesundheit, Verkehr und Logistik. Digitale Infrastruktur, Wasserwirtschaft, Finanz- und Versicherungswesen
2. Wichtige Einrichtungen (WE)
Sektoren aus Anlage 2, z.B.: Abfallwirtschaft, Postdienste, Chemische Industrie, Lebensmittelproduktion und -handel, Herstellung von Maschinen, Forschungseinrichtungen.
Weitere betroffene Kategorien: Betreiber kritischer Anlagen nach BSI-KritisV, Cloud-Dienste, Rechenzentren, Hosting, DNS-Diensteanbieter & TLD-Registrare, (Qualifizierte) Vertrauensdiensteanbieter nach eIDAS.Wichtig: Die Betroffenheit ergibt sich primär aus der Geschäftstätigkeit, nicht nur aus Umsatz oder Bilanzsumme.
Damit fallen viele Unternehmen erstmals unter Aufsicht des BSI.
Welche Pflichten gelten?
Die gesetzlichen Anforderungen im Überblick
Das BSIG-neu definiert explizit, welche Maßnahmen einzuhalten sind.Die wichtigsten Pflichten:
1. Risikomanagement nach Stand der Technik (§ 30 BSIG-neu)
Jedes betroffene Unternehmen muss ein dokumentiertes, wirksames Informationssicherheits-Risikomanagement betreiben.Pflichtbestandteile u. a.:
Sicherheitsstrategie & Leitlinienorganisatorische Rollen & Verantwortlichkeiten
Netz- und Systemhärtung
Schwachstellenmanagement
Incident Management
Identitäts- & Berechtigungsmanagement
Kryptografie & physische Sicherheitsmaßnahmen
Notfallmanagement & Business Continuity nach BSI-Standard 200-4
Überwachung, Tests und kontinuierliche Verbesserung
2. Meldepflicht bei Sicherheitsvorfällen (§ 32 BSIG-neu)
Frühwarnung innerhalb von 24 Stunden
Zwischenbericht nach 72 Stunden
Abschlussbericht nach 30 Tagen
Meldungen erfolgen an die nationale Melde- und Anlaufstelle des BSI.
4. Öffentlicher Sektor
Öffentliche Verwaltung (Regierungsbehörden, Ministerien)
Sozialversicherungsträger (Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherungen)
Katastrophenschutz (Feuerwehr, Notfallzentren)
5. Trinkwasserversorgung
Wasseraufbereitungsanlagen
Wasserverteilungsnetze
6. Abwasserwirtschaft
Abwasserbehandlungsanlagen
Abwassernetze
7. Energie
Stromerzeugung, -übertragung und -verteilung
Gasproduktion, -transport und -verteilung
Ölproduktion, -raffinerie und -lagerung
Wasserstoffproduktion
8. Verkehr
Flugverkehr (Flughäfen, Flugsicherung)
Schienenverkehr (Eisenbahnen, Verkehrsmanagement)
Straßenverkehr (Verkehrsmanagement, Mautsysteme)
Seeverkehr (Seehäfen, Schiffsverkehrsmanagement)
9. Bankwesen
Kreditinstitute (Banken, Sparkassen)
Zahlungssysteme (Zahlungsdienstleister, Kartenzahlungssysteme)
10. Finanzmarktinfrastrukturen
Zentralverwahrer
Zentralbanken
Handelsplätze (Börsen, Handelsplattformen)
Warum ist ein ISMS für NIS 2 unverzichtbar?
Ein ISMS ist ein Rahmenwerk, das Unternehmen dabei unterstützt, ihre IT-Systeme und Informationen zu schützen. Mit einem ISMS erfüllen Sie die Anforderungen des NIS 2-Gesetzes durch risikobasierte Ansätze, die Implementierung von Sicherheitsmaßnahmen, regelmäßige Überwachung und Prüfung der Compliance sowie durch Schulungen zur Erhöhung des Sicherheitsbewusstseins Ihrer Mitarbeiter.
Risikobasierte Ansätze zur Identifizierung und Bewertung von Cyber-Bedrohungen nutzen
Sicherheitsmaßnahmen und -kontrollen implementieren, um Cyberangriffe zu minimieren
Die Einhaltung von Richtlinien und Gesetzen durch regelmäßige Überwachung und Prüfung sicherstellen
Einen Notfallplan für den Fall eines Cyberangriffs umsetzen
Schulungen für Mitarbeiter durchführen, um das Sicherheitsbewusstsein zu erhöhen
Erfüllen der NIS 2-Anforderungen mit einem ISMS
Ein ISMS ist ein Rahmenwerk, das Unternehmen dabei unterstützt, ihre IT-Systeme und Informationen zu schützen. Mit einem ISMS erfüllen Sie die Anforderungen des NIS 2-Gesetzes durch risikobasierte Ansätze, die Implementierung von Sicherheitsmaßnahmen, regelmäßige Überwachung und Prüfung der Compliance sowie durch Schulungen zur Erhöhung des Sicherheitsbewusstseins Ihrer Mitarbeiter.
Vorteile eines ISMS für Ihr Unternehmen
Ein ISMS hilft Ihnen, IT-Sicherheitsrisiken zu identifizieren und zu bewerten, notwendige Sicherheitsmaßnahmen und -kontrollen zu implementieren, die Compliance mit gesetzlichen Anforderungen sicherzustellen, effektives Krisenmanagement zu betreiben und das Sicherheitsbewusstsein Ihrer Mitarbeiter zu stärken.

1. Verbesserte IT-Sicherheit
.webp)
2. Erhöhte Compliance

3. Effektives Krisenmanagement

4. Gestärkte Mitarbeiterbeteiligung
Weil Informationssicherheit Chefsache istFazit: Investieren Sie in ein ISMS für eine erfolgreiche IT-Sicherheitsstrategie
Das NIS 2-Gesetz erfordert von Unternehmen, ihre IT-Systeme umfassend gegen Cyberangriffe zu schützen. Ein Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) ist ein essenzielles Werkzeug, um diese Anforderungen zu erfüllen und die Sicherheit Ihrer IT-Systeme zu gewährleisten. Mit einem ISMS profitieren Sie von besserer IT-Sicherheit, erhöhter Compliance, effektivem Krisenmanagement und gesteigerter Mitarbeiterbeteiligung. Investieren Sie in die Implementierung eines ISMS, um eine erfolgreiche IT-Sicherheitsstrategie für Ihr Unternehmen zu entwickeln.

Jetzt zum unverbindlichen Beratungstermin
In einem unverbindlichen Erstgespräch erhalten Sie individuelle Beratung zu Ihren spezifischen Anforderungen rund um Informationssicherheit, Datenschutz und Business Continuity. Gemeinsam analysieren wir Ihre aktuellen Prozesse, identifizieren potenzielle Risikobereiche und erarbeiten Optimierungsmöglichkeiten für Ihr Unternehmen.








