NIS-2-Gesetz: Schützen Sie Ihr Unternehmen mit einem ISMS

Sichern Sie Ihre IT-Systeme vor Cyberangriffen und erfüllen Sie die Anforderungen des NIS-2-Gesetzes mit einem maßgeschneiderten Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) von firstbyte digital consulting.Entdecken Sie die Vorteile eines ISMS, wie verbesserte IT-Sicherheit, erhöhte Compliance, effektives Krisenmanagement und gesteigerte Mitarbeiterbeteiligung.

Was ist NIS2UmsuCG?

Das NIS-2-Gesetz (NIS2UmsuCG: NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz) ist ein wesentlicher Bestandteil des europäischen Rahmens zur Verbesserung der Cybersicherheit. Es setzt neue Maßstäbe für die Sicherheit und Widerstandsfähigkeit wichtiger und besonders wichtiger Einrichtungen und verlangt von Unternehmen, angemessene Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um ihre IT-Systeme vor Cyberangriffen zu schützen. Das NIS2UmsuCG soll am 18.10.2024 in Deutschland in Kraft treten.

Die NIS-2-Richtlinie ist eine überarbeitete Version der NIS-Richtlinie (Network and Information Security Directive) der Europäischen Union, die darauf abzielt, die Cybersicherheit von kritischen Infrastrukturen und Diensten zu stärken. Sie schafft einen gemeinsamen Rahmen für die Mitgliedstaaten, um die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen zu erhöhen und auf Cyberbedrohungen besser vorbereitet zu sein. Das NIS-2-Gesetz erweitert den Anwendungsbereich der ursprünglichen NIS-Richtlinie und stellt höhere Anforderungen an Unternehmen in Bezug auf Sicherheitsmaßnahmen und Meldepflichten.

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Für KMU, die unter das NIS-2-Gesetz fallen, bedeutet dies, dass sie zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen ergreifen und Vorfälle mit potenziellen Auswirkungen auf die Sicherheit ihrer Netz- und Informationssysteme melden müssen.

oder rufen Sie an: (0 800) 353 0 353

Schützen Sie Ihr Unternehmen

Erfüllen Sie die Anforderungen des NIS-2-Gesetzes und verbessern Sie die IT-Sicherheit Ihres Unternehmens durch die Implementierung eines effektiven Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS).

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Die Anforderungen des NIS-2-Gesetzes

Das NIS-2-Gesetz legt einen klaren Rahmen für Unternehmen fest, um ihre IT-Systeme vor Cyberangriffen zu schützen und die Cybersicherheit in der Europäischen Union zu verbessern. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören die Implementierung von Sicherheitsmaßnahmen, die Meldung von sicherheitsrelevanten Vorfällen, Notfallplanung und Wiederherstellung, regelmäßige Sicherheitsbewertung und Überwachung sowie Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter.

1. Implementierung von Sicherheitsmaßnahmen:

Unternehmen müssen geeignete technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, um ihre IT-Systeme vor Cyberangriffen zu schützen. Diese Maßnahmen sollten auf einer Risikoanalyse basieren, die potenzielle Bedrohungen und Schwachstellen identifiziert.

2. Meldung von sicherheitsrelevanten Vorfällen:

Im Falle eines Sicherheitsvorfalls sind Unternehmen verpflichtet, diesen unverzüglich an die zuständigen nationalen Behörden oder den zuständigen Computer Emergency Response Team (CERT) zu melden. Die Meldung sollte Informationen über den Vorfall, die betroffenen Systeme und die ergriffenen Maßnahmen enthalten.

3. Notfallplanung und Wiederherstellung:

Unternehmen müssen über Notfallpläne verfügen, die im Falle eines Cyberangriffs oder einer anderen IT-Sicherheitsbedrohung umgesetzt werden können. Diese Pläne sollten Schritte zur Wiederherstellung von IT-Systemen, Kommunikationsstrategien und Verfahren zur Aktualisierung des Plans enthalten.

4. Sicherheitsbewertung und Überwachung:

Um die Einhaltung des NIS-2-Gesetzes sicherzustellen, müssen Unternehmen ihre Sicherheitsmaßnahmen regelmäßig überprüfen und bewerten. Dies beinhaltet die Überwachung von IT-Systemen auf mögliche Bedrohungen, die Aktualisierung von Sicherheitsrichtlinien und die Anpassung von Sicherheitsmaßnahmen an die sich ändernde Bedrohungslandschaft.

5. Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter:

Unternehmen sollten ihre Mitarbeiter über IT-Sicherheit und Cyberbedrohungen informieren und schulen. Dies beinhaltet die Bereitstellung von Schulungsressourcen, die Sensibilisierung für potenzielle Risiken und die Vermittlung von Best Practices, um Sicherheitsvorfälle zu verhindern und angemessen darauf zu reagieren.

Welche Unternehmen sind vom NIS-2-Gesetz betroffen?

KMU (Kleine und mittlere Unternehmen ab 50 Mitarbeitern, einem Umsatz ab 10 Millionen Euro können von NIS-2 betroffen sein (sog. „size-cap rule), wenn sie als in einem der 18 kritischen Sektoren unternehmerisch tätig sind. Dazu zählen Unternehmen aus den Sektoren wie Maschinenbau (NACE 28), Chemie (NACE 20), Elektrik (NACE 27), Bankwesen, Finanzmarktinfrastrukturen, Gesundheitsdienstleistungen, Herstellung von Kfz oder Kfz-Teilen (NACE 29), sonstiger Fahrzeugbau (NACE 30), digitale Infrastrukturen und bestimmte digitale Dienste wie Cloud-Computing-Anbieter, Online-Marktplätze und Suchmaschinen.

Schätzungsweise über 30.000 deutsche Unternehmen

Im NIS-2-Gesetz werden 18 Sektoren aufgeführt, in denen Unternehmen tätig sind und die Anforderungen umsetzen müssen, auszugsweise:

1. Gesundheitswesen

  • Krankenhäuser
  • Notfalldienste (Rettungsdienste, Ärztlicher Bereitschaftsdienst)
  • Medizinische Labore

2. Produzierendes Gewerbe

  • Chemieindustrie (chemische Produktionsanlagen)
  • Automobilindustrie (Fahrzeugmontagewerke)
  • Maschinenbau (Herstellung von Maschinen und Anlagen)

3. Lebensmittelindustrie

  • Lebensmittelproduktion (Hersteller von Lebensmitteln und Getränken)
  • Lebensmittelverarbeitung (Fleischverarbeitung, Molkereien)
  • Lebensmittelverteilung (Großhändler, Lagerhaltung)

4. Öffentlicher Sektor

  • Öffentliche Verwaltung (Regierungsbehörden, Ministerien)
  • Sozialversicherungsträger (Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherungen)
  • Katastrophenschutz (Feuerwehr, Notfallzentren)

5. Trinkwasserversorgung

  • Wasseraufbereitungsanlagen
  • Wasserverteilungsnetze

6. Abwasserwirtschaft

  • Abwasserbehandlungsanlagen
  • Abwassernetze

7. Energie

  • Stromerzeugung, -übertragung und -verteilung
  • Gasproduktion, -transport und -verteilung
  • Ölproduktion, -raffinerie und -lagerung
  • Wasserstoffproduktion

8. Verkehr

  • Flugverkehr (Flughäfen, Flugsicherung)
  • Schienenverkehr (Eisenbahnen, Verkehrsmanagement)
  • Straßenverkehr (Verkehrsmanagement, Mautsysteme)
  • Seeverkehr (Seehäfen, Schiffsverkehrsmanagement)

9. Bankwesen

  • Kreditinstitute (Banken, Sparkassen)
  • Zahlungssysteme (Zahlungsdienstleister, Kartenzahlungssysteme)

10. Finanzmarktinfrastrukturen

  • Zentralverwahrer
  • Zentralbanken
  • Handelsplätze (Börsen, Handelsplattformen)
Die genaue Definition und Identifizierung der OWDs wird von den nationalen Behörden jedes EU-Mitgliedstaates vorgenommen. Daher kann es Unterschiede in der Umsetzung und Auslegung der NIS-Richtlinie und NIS2-Richtlinie in verschiedenen Ländern geben.

Warum ist ein ISMS für NIS-2 unverzichtbar?

Ein ISMS ist ein Rahmenwerk, das Unternehmen dabei unterstützt, ihre IT-Systeme und Informationen zu schützen. Mit einem ISMS erfüllen Sie die Anforderungen des NIS-2-Gesetzes durch risikobasierte Ansätze, die Implementierung von Sicherheitsmaßnahmen, regelmäßige Überwachung und Prüfung der Compliance sowie durch Schulungen zur Erhöhung des Sicherheitsbewusstseins Ihrer Mitarbeiter.

 

  • Risikobasierte Ansätze zur Identifizierung und Bewertung von Cyber-Bedrohungen nutzen
  • Sicherheitsmaßnahmen und -kontrollen implementieren, um Cyberangriffe zu minimieren
  • Die Einhaltung von Richtlinien und Gesetzen durch regelmäßige Überwachung und Prüfung sicherstellen
  • Einen Notfallplan für den Fall eines Cyberangriffs umsetzen
  • Schulungen für Mitarbeiter durchführen, um das Sicherheitsbewusstsein zu erhöhen

Erfüllen der NIS-2-Anforderungen mit einem ISMS

Mit einem ISMS kann Ihr Unternehmen sicherstellen, dass es die Anforderungen des NIS-2-Gesetzes erfüllt und gleichzeitig seine IT-Sicherheit verbessert, um einen kontinuierlichen Schutz vor potenziellen Cyberbedrohungen zu gewährleisten.

Vorteile eines ISMS für Ihr Unternehmen

Ein ISMS hilft Ihnen, IT-Sicherheitsrisiken zu identifizieren und zu bewerten, notwendige Sicherheitsmaßnahmen und -kontrollen zu implementieren, die Compliance mit gesetzlichen Anforderungen sicherzustellen, effektives Krisenmanagement zu betreiben und das Sicherheitsbewusstsein Ihrer Mitarbeiter zu stärken.

1. Verbesserte IT-Sicherheit

Durch Identifizierung und Bewertung von IT-Sicherheitsrisiken hilft ein ISMS Ihnen, notwendige Sicherheitsmaßnahmen und -kontrollen zu implementieren und schnell auf potenzielle Bedrohungen zu reagieren.

2. Erhöhte Compliance

Mit einem ISMS stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, einschließlich des NIS-2-Gesetzes, und potenzielle Sicherheitsprobleme rechtzeitig identifiziert und behebt.

3. Effektives Krisenmanagement

Ein ISMS beinhaltet Notfallpläne, die es Ihrem Unternehmen ermöglichen, schnell und effektiv auf IT-Sicherheitsbedrohungen zu reagieren, Schäden zu minimieren und die Auswirkungen von Sicherheitsvorfällen zu begrenzen.

4. Gestärkte Mitarbeiterbeteiligung

Schulungen und Sensibilisierungsprogramme für IT-Sicherheit fördern das Bewusstsein Ihrer Mitarbeiter für potenzielle Risiken und stärken ihre Fähigkeit, sicherheitsrelevante Vorfälle zu erkennen und darauf zu reagieren.

Fazit: Investieren Sie in ein ISMS für eine erfolgreiche IT-Sicherheitsstrategie

Das NIS-2-Gesetz erfordert von Unternehmen, ihre IT-Systeme umfassend gegen Cyberangriffe zu schützen. Ein Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) ist ein essenzielles Werkzeug, um diese Anforderungen zu erfüllen und die Sicherheit Ihrer IT-Systeme zu gewährleisten. Mit einem ISMS profitieren Sie von besserer IT-Sicherheit, erhöhter Compliance, effektivem Krisenmanagement und gesteigerter Mitarbeiterbeteiligung. Investieren Sie in die Implementierung eines ISMS, um eine erfolgreiche IT-Sicherheitsstrategie für Ihr Unternehmen zu entwickeln.

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Quellenverzeichnis

  • Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI). „Gesetz zur Umsetzung von EU NIS2 und Stärkung der Cybersicherheit (NIS2UmsuCG).“ Referentenentwurf Stand: 24.06.2024. https://www.bmi.bund.de.
  • EUR-Lex. „Richtlinie 24/2011/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 über die Anwendung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung.“ Accessed July 2024. https://eur-lex.europa.eu.
  • EUR-Lex. „Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit.“ Accessed July 2024. https://eur-lex.europa.eu.