Meldestelle gemäß Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Was KMU-Geschäftsführer und Prokuristen wissen müssen

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist nun offiziell in Kraft und betrifft besonders Sie als Geschäftsführer eines mittelständischen Unternehmens mit 50 bis 249 Beschäftigten. Das Gesetz verpflichtet Sie, eine interne Meldestelle zu implementieren oder eine Ombudsperson zu bestellen. Doch was bedeutet das konkret für Sie und warum sollte es nicht nur als Pflicht, sondern insbesondere als Chance gesehen werden?

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von ProvenExpert.com. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Warum ist das HinSchG relevant für Sie?

Das Gesetz dient dem Schutz von Personen, die innerhalb oder auch außerhalb Ihres Unternehmens auf Fehlverhalten oder Verstöße hinweisen – sogenannte Whistleblower. Der Schutz dieser Personen kann potenzielle Krisen verhindern und die Integrität sowie Reputation Ihres Unternehmens stärken.

Christopher Schroer, Berauftrager für Hinweisgeberschutzsysteme nach Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Christopher Schroer Datenschutzbeauftragter 1

Lassen Sie sich von Experten unterstützen und handeln Sie jetzt

Ich bin Christopher Schroer, Gründer und Inhaber der firstbyte digital consulting e.K. mit Sitz in Gummersbach. Mein Team und ich verstehen uns nicht als klassische Berater oder Consultants, sondern wir wollen Ihr Partner auf Augenhöhe sein, Ihre Sprache sprechen und die beste Lösung für Sie zu finden.

Vertrauen Sie auf unsere Expertise und erfahren Sie, wie Sie erfolgreich Hinweisgebersysteme in Ihrem Unternehmen implementieren können. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine unverbindliche Beratung und machen Sie den ersten Schritt in Richtung einer zukunftssicheren Business Continuity Strategie für Ihr Unternehmen.

 

Christopher Schroer, Business Continuity Management Beratung

Vorteile der internen Meldestelle

 

  • Risikominimierung: Frühzeitiges Erkennen von Verstößen und somit Vermeidung von Reputations- und Finanzschäden.
  • Stärkung der Unternehmenskultur: Ein Signal an Ihre Mitarbeiter, dass Transparenz und Integrität großgeschrieben werden.
  • Rechtssicherheit: Durch die Einhaltung des HinSchG vermeiden Sie mögliche rechtliche Konsequenzen und Strafen.
GDD mitglied e1550162857655
2018 03 14 BvDS 181 Logos 1124
VdS 10010 Berater für Datenschutz-Management
cyber security cluster bonn e1550162880653
Siegel Beraternetzwerk Mittelstand
Logo Allianz fuer Cyber Sicherheit Teilnehmer e1550162848757

Was müssen Sie konkret tun?

Die Einrichtung der internen Meldestelle muss bis zum 17. Dezember 2023 erfolgen.

Dabei sollten Sie sicherstellen, dass:

  • Meldungen mündlich oder in Textform möglich sind. 
  • Die Möglichkeit für anonyme Meldungen besteht. 
  • Ein direkter Kontakt mit der zuständigen Person für persönliche Treffen vorhanden ist. Hierbei müssen Sie sicherstellen, dass Sie die Vertraulichkeit und die Identität des Hinweisgebenden stets geheim halten.

Vorteile der Bestellung einer (externen) Ombudsperson

Wenn Sie selbst keine Meldestelle einrichten können/wollen oder nicht die jederzeitige Vertraulichkeit über die Identität des Hinweisgebers sicherstellen können, empfiehlt es sich, eine neue externe neutrale Ombudsperson zum Betrieb Ihrer Meldestelle beauftragen:

  • Vertrauensstärkung: Ihre Beschäftigten und Whistleblower können einer neutralen Ombudsperson eher vertrauen, es bestehen keine Interessenkonflikte oder Seilschaften.
  • Unabhängigkeit: Ihre Meldestelle mit einer externen Ombudsperson zeigt, dass Sie als Unternehmer die Hinweisgebenden und ihre Anliegen sehr ernst nehmen und ein auch unternehmerisch ein Interesse an einer Aufarbeitung verfolgen.
  • Kompetenz: Ihre Ombudsperson ist extrem fachlich qualifiziert und erhält dieses hohe fachliche Niveau dauerhaft. 
  • Chancen zur Verbesserung: Jeder Hinweis, der von Ihnen als Unternehmen ernst genommen wird, führt zu einer Kultur der Verbesserung! Sehen Sie das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchuG) als Chance für Ihr Unternehmen.

Hochqualifizierte Berater

Die vielen unterschiedlichen Qualifikationen unserer Berater im Datenschutz und der IT‑Sicherheit sind in der Branche einzigartig.

Über 20 Jahre Erfahrung

firstbyte digital consulting bietet Ihnen mit über 20 Jahren Erfahrung einen starken Partner mit viel Know-how.

Kostenlose Erstberatung

Sie haben eine Frage? Nutzen Sie unser Angebot der kostenlosen Erstberatung zu weiterführenden Themen! Individuell und auf Augenhöhe beraten wir Sie umfassend.

Wie können wir Ihnen helfen?

Es ist verständlich, wenn die Umsetzung auf den ersten Blick komplex erscheint. Hier kommen wir ins Spiel:

  1. Beratung und Umsetzung
    Wir helfen Ihnen bei der Einrichtung der Meldestelle und können auf Wunsch als neutrale Ombudsperson agieren.
  2. Optimierung
    Unsere Expertise sorgt dafür, dass Ihr Meldesystem effizient und gesetzeskonform funktioniert.
  3. Kommunikation
    Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit den Hinweisgebern, von der Bestätigung bis zum Bericht.
  4. Aktualität
    Wir halten Sie stets über relevante Änderungen in der Rechtslage auf dem Laufenden und bieten Auswertungen der Meldungen.

Von Kunden ausgezeichnet!

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von ProvenExpert.com. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Als Geschäftsführer oder Prokurist eines KMU liegt es nun in Ihrer Hand, vorausschauend zu handeln und Ihr Unternehmen auf die sichere Seite zu bringen. Lassen Sie uns gemeinsam sicherstellen, dass Ihr Unternehmen nicht nur gesetzeskonform, sondern auch zukunftsfähig und vertrauenswürdig ist.

Für ein unverbindliches Angebot nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf: (0 800) 353 0 353.