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Datenschutz-ABC: V wie

Verantwortlicher

Im Kontext des Datenschutzes ist der „Verantwortliche“ ein Schlüsselbegriff. Gemäß Artikel 4 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist der Verantwortliche die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet.

Der Verantwortliche trägt die Hauptverantwortung für die Einhaltung der Datenschutzgrundsätze und muss sicherstellen, dass personenbezogene Daten rechtmäßig, fair und transparent verarbeitet werden. Zudem müssen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen werden, um die Sicherheit der Daten zu gewährleisten.

🥳 Surprising Fact: Laut einer Studie von Ernst & Young aus dem Jahr 2023 gaben 60% der befragten Unternehmen an, dass sie Schwierigkeiten haben, die Rollen und Verantwortlichkeiten im Bereich Datenschutz klar zu definieren. (Quelle: Ernst & Young – Global Information Security Survey 2023 – https://www.ey.com/en_gl/giss) 🥳

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