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Datenschutz-ABC: J wie

Joint Controllership

Joint Controllership, im Deutschen gemeinsame Verantwortlichkeit genannt, ist ein wichtiges Konzept in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). In diesem Beitrag unseres Datenschutz-ABCs erklären wir, was Joint Controllership ist und welche Auswirkungen es auf die Praxis hat.

Die gemeinsame Verantwortlichkeit liegt vor, wenn zwei oder mehr Organisationen gemeinsam über die Zwecke unter Mittel einer Verarbeitung personenbezogener Daten entscheiden, also das Warum und das Wie personenbezogene Daten verarbeitet werden. Sie sind daher gemeinsam für die Einhaltung der DSGVO verantwortlich.

Joint Controllership nach Art. 26 DSGVO kann in vielen Situationen auftreten, z.B. wenn Unternehmen zusammenarbeiten, um gemeinsame Dienstleistungen anzubieten oder auch wenn Daten zwischen Unternehmen geteilt werden. Wichtig ist, dass die beteiligten Parteien klare Vereinbarungen über ihre jeweiligen Rollen und Verantwortlichkeiten in Bezug auf die Datenverarbeitung treffen müssen. Diese Vereinbarungen müssen die jeweilige tatsächliche Funktionen und Beziehungen gegenüber den betroffenen Personen wiederspiegeln und die Verteilung der Zuständiskeiten klären. Wesentliche Inhalte der Vereinbarung müssen betroffenen Personen zur Verfügung gestellt werden.

Das Konzept der gemeinsamen Verantwortlichkeit betont die Notwendigkeit einer sorgfältigen Überlegung und Planung bei der Verarbeitung personenbezogener Daten. Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie die Datenschutzrechte der betroffenen Personen respektieren und schützen, unabhängig davon, ob sie allein oder gemeinsam mit anderen die Kontrolle über die Daten haben.

 

🥳 Surprising Fact: Mit einem Urteil vom 10.07.2018 (Az. C-25/17) des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) wurde klargestellt, dass ein unterschiedlicher Grad der Beteiligung nicht ausschlaggebend, ob eine gemeinsame Verantwortlichkeit vorliegt oder nicht. 🥳

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