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Datenschutz-ABC: E wie

Einwilligung

Die Einwilligung ist ein zentrales Element der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und spielt eine wichtige Rolle beim Schutz personenbezogener Daten. In diesem Beitrag unseres Datenschutz-ABCs erklären wir, was eine Einwilligung ist, wie sie eingeholt wird und warum sie für Unternehmen von Bedeutung ist.

Eine Einwilligung ist eine freiwillige, informierte und unmissverständliche Willensbekundung einer Person, mit der sie die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten für einen bestimmten Zweck gestattet. Unternehmen müssen in vielen Fällen die Einwilligung der betroffenen Personen einholen, bevor sie deren Daten verarbeiten dürfen (Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO).

Um eine gültige Einwilligung gemäß der DSGVO zu erhalten, müssen Unternehmen folgende Kriterien erfüllen:

  1. Freiwilligkeit: Die betroffene Person muss ihre Einwilligung freiwillig und ohne Druck oder Zwang erteilen können.
  2. Information: Die betroffene Person muss über den Zweck der Datenverarbeitung und ihre Rechte im Zusammenhang mit der Einwilligung informiert werden.
  3. Zweckbindung: Die Einwilligung muss sich auf einen klar definierten Zweck beziehen und darf nicht für mehrere, unzusammenhängende Zwecke erteilt werden.
  4. Widerrufbarkeit: Die betroffene Person muss jederzeit die Möglichkeit haben, ihre Einwilligung zu widerrufen und über das Widerrufsrecht muss die betroffene Person bei Abgabe der Einwilligung hingewiesen werden.

Die Einhaltung dieser Anforderungen hilft Unternehmen, das Vertrauen ihrer Kunden und Mitarbeiter zu stärken und die Privatsphäre der betroffenen Personen zu schützen.

🥳 Surprising Fact: Laut einer Studie von der Universität Oxford aus dem Jahr 2018 würde es durchschnittlich 76 Arbeitstage dauern, alle Datenschutzerklärungen zu lesen, denen ein Internetnutzer in einem Jahr zustimmt 🥳

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