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Datenschutz-ABC: B wie

Betrieblicher Datenschutzbeauftragter

In der Welt des Datenschutzes spielt der betriebliche Datenschutzbeauftragte (DSB) eine entscheidende Rolle. Im Rahmen unseres Datenschutz-ABCs schauen wir uns heute die Aufgaben und Verantwortlichkeiten eines DSB an und erläutern, warum diese Position für Unternehmen wichtig ist.

Ein betrieblicher oder auch behördlicher Datenschutzbeauftragter (DSB) ist eine Person, die innerhalb eines Unternehmens oder einer Organisation dafür verantwortlich ist, die Einhaltung der Datenschutzgesetze sicherzustellen. Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) müssen bestimmte Organisationen, wie solche, die systematisch und umfangreich personenbezogene Daten verarbeiten, einen DSB ernennen.

Die Hauptaufgaben eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten gem. Art. 39 DSGVO sind:

  1. Beratung: Der DSB berät das Unternehmen in Bezug auf Datenschutzbestimmungen und -praktiken und hilft bei der Implementierung geeigneter Maßnahmen.
  2. Schulung: Der DSB ist dafür verantwortlich, Mitarbeiter im Umgang mit personenbezogenen Daten zu schulen und das Bewusstsein für Datenschutzfragen im Unternehmen zu erhöhen.
  3. Überwachung: Der DSB überwacht die Einhaltung der Datenschutzgesetze und -richtlinien innerhalb des Unternehmens und führt regelmäßige Prüfungen durch.
  4. Kommunikation: Der DSB fungiert als Ansprechpartner für Datenschutzfragen sowohl für Mitarbeiter als auch für externe Parteien, wie zum Beispiel Aufsichtsbehörden.

Ein betrieblicher bzw. behördlicher Datenschutzbeauftragter sollte über fundiertes Fachwissen im Bereich Datenschutz verfügen und in der Lage sein, die rechtlichen und technischen Anforderungen der DSGVO zu verstehen und umzusetzen.

🥳 Surprising Fact: Obwohl die DSGVO seit Mai 2018 in Kraft ist, gaben 2019 noch 44% der Unternehmen weltweit an, dass sie keinen Datenschutzbeauftragten ernannt haben. 🥳

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