Digitalisierung, Industrie 4.0, Disruption

All dies sind Begriffe, die eines umschreiben: neue Technologien verändern Unternehmen, Märkte und Menschen. Wir unterstützen Sie durch Digital Consulting bei der Entwicklung Ihres digitalen Neugeschäfts.

Dabei begleitet firstbyte digital consulting Mandanten auf ihrer Mission in ­allen schwierigen Phasen der digitalen ­Transformation. Unsere Digital Consulting-Strategien sind innovativ, operationalisierbar und auf den Punkt. firstbyte digital inspiriert, mobilisiert und verbindet Akteure. Wir gestalten den strategischen Weg nach vorne und setzen digitalisierte Produkte, Prozesse und G­eschäfte in Ihrem Unternehmen gemeinsam mit Ihnen und Ihren Mitarbeitern nachhaltig um.

Digitalisierung in Deutschland –
Chancen vom Staat nutzen

Über Förderprogramme können Sie an der digitalen Transformation teilnehmen. Lassen Sie sich bis zu 50% der Kosten für das Digital Consulting eines Projekts bezuschussen. Besonders interessant für die meisten KMU: go-digital, das breite Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. In fünf Modulen können gefördert werden:

Digitale Strategien und Digital Consulting

Die Beratung zur Ausarbeitung und Umsetzung einer Digitalisierungsstrategie für das begünstigte Unternehmen kann in diesem ersten Modul gefördert werden. Die Digitalisierungsstrategie soll dabei neue digitale Geschäftsmodelle und -prozesse bzw. die Digitalisierung vorhandener Geschäftsmodelle und -prozesse umfassen. Dabei können Bereiche wie die Einführung neuer  Verfahren und Technologien, Prozesse, Dienstleistungen oder den Datenmanagement aufgreifen.

  • Entwicklung neuer digitaler Geschäftsmodelle oder -prozesse oder
  • vorhandener Geschäftsmodelle oder -prozesse

Ziel: Bedürfnisanalyse, Machbarkeitsanalyse und Risikoabschätzung zum eigenen Digitalvorhaben

Die Beratung in diesem Modul darf nicht auf die Einführung eines konkreten Produktes abzielen!

Informationssicherheit und Datenschutz

Alle Beratungs- und Umsetzungsmaßnahmen, die der IT-Sicherheit dienen, sind laut BMWK förderfähig. Die qualifizierte Beratung von KMU und Handwerk soll zur Verbesserung des IT-Sicherheitsniveaus und des Datenschutzes innerhalb der Organisation beitragen und die Maßnahmen zur Verfolgung der allgemein anerkannten Schutzziele wie Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit, Authentizität und Verbindlichkeit in die betrieblichen Abläufe und Geschäftsprozesse integrieren. Dies erfolgt nach einer Risikoanalyse der bestehenden oder neu geplanten digitalen Maßnahmen oder der IKT-Infrastruktur für digitale Geschäftsabläufe und -modelle.

  • Risiko- und Sicherheitsanalyse (Bewertung von Bedrohungen und möglichen Schwachstellen) der bestehenden oder neu geplanten betrieblichen IKT-Infrastruktur
  • Maßnahmen zur Initiierung oder der Optimierung von betrieblichen IT- Sicherheitsmanagementsystemen (ISMS)

Ziel: Vermeidung von wirtschaftlichen Schäden sowie Minimierung von Risiken durch Cyberkriminalität; selbstständiger Betrieb von grundlegenden erforderlichen IT-Sicher-heitsmaßnahmen

Digitalisierung von Geschäftsprozessen

Die durchgängige digitale und medienbruchfreie Umsetzung von Prozessen innerhalb einer Organisation ist Ziel dieses Fördermoduls. Die Implementierung von E-Business-Lösungen im Unternehmen oder zwischen Unternehmen und Kunden bzw. Geschäftspartnern soll gefördert werden. Auch zu Teilprozessen ist eine Beratung bzw. Förderung möglich.

  • Einführung von E-Business-Lösungen für Gesamt- oder Teilprozesse des Unternehmens einschließlich ihrer möglichst sicheren Abwicklung im Unternehmen oder zwischen Unternehmen und Kunden bzw. Geschäftspartnern.
  • Je nach Wissens-, Erfahrungs- und Umsetzungsstand innerhalb des Unternehmens sind bspw. folgende Beratungs- und Umsetzungsleistungen möglich: Versand- und Retourenmanagement, Logistik, Lagerhaltung, elektronische Zahlungsverfahren

Ziel: Arbeitsabläufe im Unternehmen möglichst durchgängig digitalisieren, sichere elektronische und mobile Prozesse etablieren

Datenkompetenz

Durch die Verbesserung der Datenkompetenz sollen Unternehmen befähigt werden, ihre Daten wirtschaftlich nutzbar zu machen – sowohl durch die eigene Nutzung als auch durch das Teilen dieser gewonnen Daten. Hierbei sind jedoch die strengen Anforderungen aus der europäischen Datenschutz-Grundverordnung zu beachten.

  • Erfassen und Erzeugen von Daten
  • Datenidentifizierung, Datenauswertung und Datenverwertung
  • Einsatz von künstlicher Intelligenz bei der Datenverarbeitung
  • Berücksichtigung von rechtlichen und sicherheitstechnischen Aspekten im Umgang mit Daten

Ziel: Aktive Beteiligung an der sich entwickelnden Datenökonomie und Generierung neuer Geschäftsfelder

Digitale Markterschließung

Die vielfältigen Möglichkeiten des Online-Marketings sollen durch eine Beratung und Förderung in diesem Modul für Unternehmen effizient und zielgerichtet aufgezeigt und angewendet werden. Die bisherige Onlinepräsenz soll mit Hilfe eines qualifizierten Beraters professionalisiert werden, um z.B. durch die Erhöhung der Markenbekanntheit in Marktsegmenten den Umsatz zu meßbar und deutlich steigern und so langfristig die Wettbewerbsfähigkeit erhalten und zu erhöhen – national wie international. Ausgeschlossen ist die Förderung des erstmaligen Aufbaus und der Anpassung einer bestehenden Webseite*.

  • Entwicklung einer unternehmensspezifischen Online-Marketing-Strategie
  • Nutzung externer Auktions-, Verkaufs- oder Dienstleistungsplattformen sowie Social-Media-Tools, Website-Monitoring und Content-Marketing
  • nachgeordnete Geschäftsprozesse eines Online-Shops

Ziel: Beratung zu den vielfältigen Aspekten eines professionellen Online-Marketings


Ein wichtiger Hinweis des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz:
Das neue Haushaltsgesetz 2022 ist noch nicht beschlossen. Daher unterliegt auch das Programm „go-digital“ der vorläufigen Haushaltsführung. Neubewilligungen im Programm „go-digital“ können bis auf weiteres nicht vorgenommen werden. Sie sollten dies in der künftigen Projektplanung berücksichtigten, da dieser Zustand sicherlich die nächsten Monate andauern wird.“ (Quelle: BMWK)

*Was ist unter dem Ausschluss der Erstellung und Optimierung von Webseiten zu verstehen? Welche Inhalte sind in diesem Kontext förderfähig und welche nicht?

Gemäß Ziffer 2.5 der go-digital-Richtlinie ist „die Förderung des erstmaligen Aufbaus und der Anpassung einer bestehenden Webseite“ von einer Förderung ausgeschlossen. Derartige Tätigkeiten sind von einer Förderung ausgeschlossen. Tätigkeiten, deren Ziel die Entwicklung/Verbesserung von Webseiten oder Webshops sind, werden im Förderumfang nicht berücksichtigt und entsprechend gekürzt.

Weiterhin förderfähig sind sämtliche mit Suchmaschinenoptimierung (SEO) im Zusammenhang stehende Tätigkeiten. Die Erstellung von Landing-Pages, Content-Optimierungen, internes Linkbuilding oder auch Optimierungen im Bereich Pagespeed sind nur im direkten Kontext von SEO-Maßnahmen zu sehen und entsprechend weiterhin förderfähig. Die Einordnung in SEO ist im Antrag eindeutig darzustellen.

Ebenso ist die Rolle von Front-Ends bei Tätigkeiten innerhalb anderer Module zu berücksichtigen. Webapplikationen können in den Modulen 3 und 4 für eine Realisierung des anvisierten Projekts notwendig und damit förderfähig sein, beispielsweise bei der Anbindung eines Webshops an ein ERP-System. Diese Notwendigkeit ist im Beratungsvertrag eindeutig darzustellen. (Quelle: BMWK, FAQs)

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