DSGVO Bußgeld-Simulator

Am 14. Oktober 2019 haben die Datenschutz-Aufsichtsbehörden ein Verfahren vorgelegt, welches eine nachvollziehbare, transparente und einzelfallgerechte Bußgeldzumessung garantieren soll. Berechnen Sie unverbindlich ein simuliertes Bußgeld, sehen Sie, welche Faktoren sich gegenseitig beeinflussen.

Erläuterungen

Das Bußgeld wird aus einem Tagessatz des wirtschaftlichen Grundwerts gebildet und mit der Schwere der Tat multipliziert.

*Ab einem Umsatz von mehr als 500 Mio. Euro wird der tatsächliche Umsatz zur Berechnung herangezogen.

Ein formaler Verstoß gemäß Art. 83 Abs. 4 DSGVO liegt beispielsweise vor, wenn gegen Pflichten aus technischen und organisatorischen Maßnahmen verstoßen wird [vgl. Art. 8, 11, 25 bis 39, 42, 43 DSGVO].

Ein materieller Verstoß gemäß Art. 83 Abs. 5, 6 DSGVO liegt  beispielsweise vor, wenn die Rechte von Betroffenen oder die Anweisung einer Aufsichtsbehörde missachtet werden [vgl. Art. 5, 6, 7, 9, 12 bis 22, 58 DSGVO].

Welcher Faktor für welchen Verstoß die Aufsichtsbehörden zugrunde legen, ist derzeit nicht bekannt. Unser Vorschlag: Faktor 2 für einen leichten bis mittleren formalen Verstoß und Faktor 4 für einen leichten bis mittleren materiellen Verstoß.

Das simulierte Bußgeld kann nach Art. 83 Abs. 2 DSGVO von der Aufsichtsbehörde vermieden, vermindert oder erhöht werden. Im Simulator werden beispielhaft Vorsatz unterstellt ([lit. b] Sie schätzen ja ein mögliches Bußgeld) und etwaige einschlägige frühere Verstöße [lit. e] berücksichtigt.

Das Bußgeld wird keinesfalls 2% des weltweit erzielten Jahresumsatzes oder 10 Mio. Euro bei formalen bzw. 4% des weltweit erzielten Jahresumsatzes oder 20 Mio. Euro bei materiellen Verstößen übersteigen.


Weitere Informationen

Eine Übersicht schon verhängter Bußgelder in Europa finden Sie auf dem GDPR Enforcement Tracker auf http://www.enforcementtracker.com

Pressemitteilung der Datenschutzkonferenz: „Konzept der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder zur Bußgeldzumessung in Verfahren gegen Unternehmen“ vom 14.10.19. Hierauf beruht unser Bußgeld-Simulator.

Dieser Bußgeldsimulator ist keine Rechtsberatung im Sinne des §§ 2, 3 und 5 RDG. Die Simulation erhalten Sie unter Ausschluss jeglicher Haftungsansprüche. Es wird keine rechtliche Bewertung vorgenommen. Der Simulator ist ausschließlich da, Verantwortliche und Betroffene zu informieren.


Datenschutz ist Vertrauenssache

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