AdobeStock 329115265 scaled
Seit dem 09.07.2021 gilt eine aktualisierte Corona-Schutzverordnung. Beschäftigte, die länger als fünf Tage nicht im Betrieb anwesend waren (ausgenommen Krankheit), müssen einen negativen Test oder ihren Impfstatus nachweisen.

Home Office-Rückkehrer sind schwieriger in der Betrachtung: Wenn dieser nur aus dem Home Office zurückkehrt, aber keinen Urlaub hatte, muss kein Testnachweis erbracht werden; ist sie im Home Office, war in Urlaub, kehrt nur ins Home Office zurück, muss nicht getestet werden; ist er im Home Office, war im Urlaub, kehrt ins Home Office zurück, hat später aber Präsenzpflicht, muss am 1. Tag der Präsenzpflicht getestet werden. Die entscheidende Formel lautet „X + Urlaub > 5d = Test/Impfnachweis“ (und unerheblich, wo der Urlaub verbracht wurde).

Hierzu müssen Sie Ihre Angestellten informieren, was Sie gerne mit unserer Vorlage einfach erledigen können.

Bitte beachten:
Der Vorgesetzte und jemand aus der Personalabteilung nehmen den Impfstatus bzw. das Testergebnis zur Kenntnis, notieren aber nur Name/Datum/Status. Testbescheinigungen, Kopien von Testbescheinigungen oder Impfbüchern sind datenschutzrechtlich nicht zulässig!

Sollten Sie eine Beratung wünschen, so vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch.