Externer Datenschutzbeauftragter
- Datenschutz zum fairen Preis
- Staatliche Förderung mit bis zu 50%
- Unaufgeregte, professionelle, zielorientierte Datenschutz-Management-Lösungen auf Basis des Managementsystems VdS 10010
Ende Juni 2019 beschloss der Bundestag eine vermeintliche Erleichterung für KMU. Doch damit laufen Unternehmer in eine Falle*: die Datenschutz-Grundverordnung muss weiterhin professionell von jedem Unternehmer umgesetzt werden!
Das beste Tool zur Einhaltung des Datenschutzes? Der Datenschutzbeauftragte!
Basis
Bestellung als externer DatenschutzbeauftragterBenennung und Veröffentlichung als Ihr externer Datenschutz-Beauftragter
Erfüllung der Aufgaben gemäß Art. 30 DSGVO, §7 BDSG
- Beratung zu gesetzlichten Pflichten der DSGVO
- Überwachung der Einhaltung DSGVO
- Ansprechpartner für die Aufsichtsbehörden
- Mehr Informationen …
Standard
Ihr Datenschutz-Manager inkl. Bestellung als externer DatenschutzbeauftragterBenennung und Veröffentlichung als Ihr externer Datenschutz-Beauftragter
Erfüllung Ihrer weiteren gesetzlichen Pflichtanforderungen
Ausarbeitung der Komplett-Dokumentation mit Online-Zugang
- Alles aus dem Basispaket
- Ausarbeitung der technischen und organisatorischen Maßnahmen auf Basis der VdS 10010
- Verträge zur Auftragsverarbeitung (5 p.a.)
- Broschüre ›Mitarbeiterinformation Datenschutz‹
- Mehr Informationen …
Extended
DSM & DSB für Konzerne und/oder mehrere GesellschaftenBenennung und Veröffentlichung als Ihr externer Datenschutz-Beauftragter
Erfüllung Ihrer umfassenden gesetzlichen Pflichtanforderungen
Komplett-Dokumentation mit Online-Zugang
10 Inklusivstunden, flexibel einsetzbar
- Alles aus dem Basispaket
- Ausarbeitung der technischen und organisatorischen Maßnahmen auf Basis der VdS 10010
- Verträge zur Auftragsverarbeitung (10 p.a.)
- Broschüre ›Mitarbeiterinformation Datenschutz‹
- Mehr Informationen …
Alle genannten Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher MWSt.
Was ist die DSGVO?
Die europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO/engl. GDPR) ist die Harmonisierung des Datenschutzrechts der einzelnen EU-Staaten. Seit bereits 2016 genießen fast alle Europäer den gleichen hohen Datenschutzstandard.
Zusätzlich können die einzelnen EU-Mitgliedsstaaten ein erweitertes Recht anwenden, wie in Deutschland das Bundesdatenschutzgesetz (BSDG), welches ebenfalls zum 25.05.2018 in neuester Fassung in Kraft getreten ist.
Personenbezogene Daten von Betroffenen werden nun besser vor möglichem Missbrauch geschützt und Betroffene erhalten bessere Kontrolle über ihre Daten.
Was sind personenbezogene Daten?
Als personenbezogene Daten gelten offensichtliche Angaben wie Geburtsdatum, Telefonnummer, Adresse, E-Mail-Adresse usw. Besonders sensibel und daher auch besonders schützenswert sind z.B. Religion und Gesundheitsdaten.
Personenbezogene Daten sind aber auch Daten aus EC-Cash-Zahlungen, aus dem Aufruf einer Internetseite oder aus dem Leseverhalten bei Newslettern oder E-Books. Auf den ersten Blick sind diese Daten anonymisiert, aber ohne großen technischen Aufwand vom Unternehmen einer Person bzw. dem zahlenden Kunden zuzuordnen und daher: personenbezogen.
Was gilt ab dem 25.05.2018?
Betroffene, also jeder, der personenbezogene Daten über sich selbst preisgibt, haben nun erweiterte Rechte, wie beispielsweise das Recht auf Vergessenwerden durch Löschung der Daten, und bessere Möglichkeiten der Kontrolle über die Verwendung ihrer Daten.
Unternehmen, die personenbezogene Daten speichern, verarbeiten oder auswerten, müssen den neuen Betroffenenrechten gerecht werden. Deutlich erhöhte Strafen drohen im Falle der Zuwiderhandlung.
Was passierte am 28.06.2019?
Die GroKo beschloß nachts um 2.00 Uhr die Anhebung der Personengrenze. Reichten früher zehn Personen aus, um einen Datenschutzbeauftragten bestellen zu müssen, sind es seit Juni 2019 erst 20 Personen.
*Doch damit laufen Unternehmer in eine Falle: Denn nicht die Bestellung einen Datenschutzbeauftragten ist entscheidend, sondern die korrekte Umsetzung, Ausführung und Überwachung der Datenschutzgrundverordnung – unabhängig der Beschäftigtenzahl.
Nur so sind Sie als Unternehmer sicher bei einer Prüfung durch die Aufsichtsbehörden.
Wer muss handeln?
Alle Unternehmen, gleich welcher Größe und Rechtsform, angefangen beim Solo-Selbstständigen bis hin zum Großunternehmen.
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