Ende Juni 2019 beschloss der Bundestag eine vermeintliche Erleichterung für KMU. Doch damit laufen Unternehmer in eine Falle: die Datenschutz-Grundverordnung muss weiterhin professionell von jedem Unternehmer umgesetzt werden – unabhängig der Beschäftigtenanzahl!

Ab wann ist Ihr Unternehmen Datenschutz-compliant?

  • Es gibt für jede Datenverarbeitung im Unternehmen einedokumentierte und nachweisbare Rechtsgrundlage.
  • Betroffene sind nach der Transparenzpflicht informiert.
  • Betroffenenrechte sind umgesetzt.
  • Organisatorische Datenschutzmaßnahmen sind implementiert.
  • Es gibt ein vollständiges Verarbeitungsverzeichnis.
  • Datensicherheit ist gewährleistet.
  • Technische Datenschutzmaßnahmen sind implementiert.
  • Die interne und externe Zusammenarbeit bei Datenverarbeitung (wie beispielsweise E-Mail, Website, Lettershop, Lohnabrechnung …) ist DSGVO-konform und dokumentiert.
  • IT bzw. Software arbeitet nach privacy by design / privacy by default.
  • Compliance ist bei Drittstaatübermittlung von Daten sichergestellt.
  • Alle notwendigen Datenschutzfolgeabschätzungen wurden durchgeführt und dokumentiert.
  • Prozesse für meldepflichtige Datenschutzvorfälle/Data Breaches sind eingeführt und eingeübt.