Das Coronavirus (SARS-CoV-19) breitet sich exponentiell und unaufhaltsam aus. Viele Arbeitgeber ergreifen Maßnahmen zum Schutze Ihrer Angestellten, Kunden und Lieferanten. Werden im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie personenbezogene Daten erhoben, werden in den meisten Fällen Bezüge zwischen Personen und deren Gesundheitszustand hergestellt. Dann handelt es sich um Gesundheitsdaten, die nach Art. 9 DSGVO besonders zu schützen sind.

Doch wann dürfen Arbeitgeber welche Daten erfassen und verarbeiten und auf welche Rechtsgrundlage kann diese Verarbeitung gestützt werden? Ein Whitepaper von Christopher Schroer gibt einen Überblick.

https://firstbyte.digital/wp-content/uploads/2020/03/COVID-DS.pdf